60. Stiftungsfest: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. Mai 2023, 00:35 Uhr
60. Stiftungsfest 1958 | |
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Das 60. Stiftungsfest des Dresdner SC fand am 30. April 1958 in Heidelberg statt. Ebenso sollte das Stiftungsfest in Dresden begangen werden. Es wurde dort von Arno Neumann und Alexander Schreiber mit Unterstützung von Friedrich Rauchstädt vorbereitet. Alle drei waren Mitglieder der ehemaligen Abteilung Fußball des DSC.
Die Feier wurde jedoch verboten und die drei Organisatoren wurden im Frühjahr 1958 verhaftet. Ein Dresdner Kreisgericht verurteilte die beiden Hauptorganisatoren im November 1958 wegen "Wühl- und Zersetzungsarbeit gegen die DDR im Auftrage feindlicher Organisationen, insbesondere aber des SPD-Ostbüros und des westzonalen Spionageministeriums" sowie für den "Aufbau einer illegalen Organisation" zu je fünfeinhalb Jahren Zuchthaus. Der zu dreieinhalb Jahren inhaftierte Friedrich Rauchstädt verstarb am 9. Januar 1960 im Alter von 69 Jahren in der Haft in Bautzen.[1] Es wurde mindestens ein weiteres früheres DSC-Mitglied zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Inhaltsverzeichnis
Sicht der Presse der BRD[Bearbeiten]
Hartnäckige Anhänger des aufgelösten Dresdner SC verfolgte das SED-Regime: Arno Neumann, 73, einst Nationalspieler, und Alexander Schreiber, 74, hielten Kontakte mit ehemaligen Klubmitgliedern und bereiteten 1958 das 60. Stiftungsfest vor. Ein DDR-Gericht verurteilte sie wegen "Wühl und Zersetzungsarbeit" sowie für den "Aufbau einer illegalen Organisation" zu je fünfeinhalb Jahren Zuchthaus.[2]
Sicht der Presse der DDR[Bearbeiten]
Mit dem DSC Heidelberg wurde sofort nach dessen Gründung Kontakt aufgenommen. Regelmäßig erhielten Schreiber und Neumann Material geschickt. Auch das Mitteilungsblatt des DSC Heidelberg traf monatlich in Dresden ein. Neumann schrieb dafür Artikel. In Dresden selbst bahnten sie illegale Verbindungen an. Ihre Aufweichtaktik sollte immer mehr wirksam werden. Darum gingen sie zu Zusammenkünften von ehemaligen Mitgliedern aufgelöster Vereine, die sich ebenfalls in Gaststätten trafen. An einer Feier aus Anlaß der 50. Wiederkehr des Gründungstages vom Sportverein 06 im Februar 1957 im Restaurant "Waldfrieden" überreichte Schreiber im Namen des DSC einen Blumenkorb. Natürlich konnte er auch hier die Wühlarbeit gegen die DDR nicht lassen. Bei einem Treffen von ehemaligen Guts-Muths-Mitgliedern im Wachwitzer Gasthaus "Ehlich" waren sie ebenfalls zu finden. Bode, Deckbar, Singer und Neumann, die sich mit noch anderen ehemaligen Anhängern des aufgelösten Sportvereins 1893 regelmäßig in der Gaststätte "Hebeda" illegal zusammenfanden, konnten Schreiber oder Neumann mehrmals begrüßen. Die Verbindungen nach der Westzone und nach West-Berlin wurden von Neumann raffiniert genutzt, um gegen die DDR zu wühlen und sich durch Bettelei zu bereichern. Beide riefen die Teilnehmer der Treffs auch zum Boykott der Volkswahlen 1957 auf und wurden im Laufe der Zeit immer aggressiver, um die Staatsordnung der DDR zu unterhöhlen und die alten, kapitalistischen Verhältnisse bei uns wiederherzustellen. Mit den Vorbereitungen auf das 60. Stiftungsfest am 30. April war schon begonnen worden, da griffen unsere Staatsorgane zu. Kürzlich wurden die Hauptorganisatoren Alexander Schreiber und Arno Neumann vom Bezirksgericht Dresden zur Verantwortung gezogen. Für ihre Wühl- und Zersetzungsarbeit im Auftrage feindlicher Organisationen, insbesondere aber des SPD-Ostbüros und des westzonalen Spionageministeriums sowie für den Aufbau einer illegalen Organisation erhielten sie je fünf Jahre und sechs Monate Zuchthaus. Dieser Prozeß zeigte klar und deutlich, wie die Feinde unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht unter dem Deckmantel der "Pflege von Sporttraditionen" arbeiten. In allen Grundorganisationen des DTSB sollte dieser Fall Anlaß sein, klare Fronten zu schaffen und entsprechende Lehren zu ziehen.[3]
Sicht des Fachblattes Fußball-Woche[Bearbeiten]
Unter dem Titel Was verstehen sie unter "Traditionen"? erschien auf der Seite 7 der Ausgabe 51/1958 vom 23. Dezember 1958 der Zeitschrift Die neue Fußball-Woche ein ausführlicher Hetzartikel.
Sicht des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR[Bearbeiten]
Ein sozialistisches Gericht der Stadt Dresden verurteilt im November 1958 die ehemaligen Mitglieder des Dresdner Sportclubs (DSC) Arno Neumann und Alexander Schreiber zu hohen Freiheitsstrafen. Beide sind Organisatoren eines Treffens reaktionärer Mitglieder des ehemaligen DSC. Das sogenannte 60. Stiftungsfest am 30. April sollte als Tarnung dienen, um alte überlebte und aufgelöste Sport-Strukturen neu zu schaffen und unseren sozialistischen Staat zu schädigen. Es fand nicht statt. Innerhalb der DTSB-Bezirksorganisation ist dieser Fall Anlass, durch viele Aussprachen entsprechende Lehren zu ziehen.[4]
Artikel in der Club-Zeitung DSC Heidelberg[Bearbeiten]
In der Club-Zeitung DSC Heidelberg gab es mehrere Artikel mit Bezugnahme auf den DSC-Prozess 1958.
Artikel in der Freien Presse[Bearbeiten]
In der Freien Presse gab es zwei Hetzartikel mit Bezugnahme auf den DSC-Prozess 1958 zu lesen.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Standesamt Bautzen: Sterberegister Nr. 54/1960.
- ↑ Walters Handschrift in Der Spiegel (Nr. 33/1978 vom 14. August 1978, Seiten 120/121)
- ↑ Sächsische Zeitung vom 8. Dezember 1958
- ↑ DTSB-Bezirksvorstand Dresden: Körperkultur und Sport im Bezirk Dresden, Teil I (1945 bis 1961). Dresden, 1988, Seite 69