Delegierter: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Artikel erstellt) |
K |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
'''Delegierte''' der [[Abteilungen]] des [[Dresdner SC]] haben das Recht zur Teilnahme an den [[Delegiertenversammlung|Delegiertenversammlungen]] des Vereins. | '''Delegierte''' der [[Abteilungen]] des [[Dresdner SC]] haben das Recht zur Teilnahme an den [[Delegiertenversammlung|Delegiertenversammlungen]] des Vereins. | ||
+ | |||
+ | == Delegiertenversammlungen == | ||
<div class="hauptartikel" role="navigation"><span class="hauptartikel-pfeil" title="siehe" aria-hidden="true" role="presentation">→ </span>''<span class="hauptartikel-text">Hauptartikel</span>: [[Delegiertenversammlung]]</div> | <div class="hauptartikel" role="navigation"><span class="hauptartikel-pfeil" title="siehe" aria-hidden="true" role="presentation">→ </span>''<span class="hauptartikel-text">Hauptartikel</span>: [[Delegiertenversammlung]]</div> |
Version vom 2. August 2019, 08:03 Uhr
Ein Delegierter (vom lateinischen Wort delegāre: "hinschicken, anvertrauen") ist ein gewählter oder persönlich von einer dazu befähigten Instanz beauftragter Akteur, dem die Aufgabe einer konkreten Aktion per Einzelvollmacht zukommt.
Delegierte der Abteilungen des Dresdner SC haben das Recht zur Teilnahme an den Delegiertenversammlungen des Vereins.