Delegierter: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Delegierter''' (vom lateinischen Wort ''delegāre'': "hinschicken, anvertrauen") ist ein gewählter oder persönlich von einer dazu befähigten Instanz beauftragter Akteur, dem die Aufgabe einer konkreten Aktion per Einzelvollmacht zukommt.
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'''Delegierte''' der [[Abteilungen]] des [[Dresdner SC]] haben das Recht zur Teilnahme an den [[Delegiertenversammlung|Delegiertenversammlungen]] des Vereins.
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Version vom 2. August 2019, 08:02 Uhr

Ein Delegierter (vom lateinischen Wort delegāre: "hinschicken, anvertrauen") ist ein gewählter oder persönlich von einer dazu befähigten Instanz beauftragter Akteur, dem die Aufgabe einer konkreten Aktion per Einzelvollmacht zukommt.

Delegierte der Abteilungen des Dresdner SC haben das Recht zur Teilnahme an den Delegiertenversammlungen des Vereins.