Delegierter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. August 2019, 08:02 Uhr
Ein Delegierter (vom lateinischen Wort delegāre: "hinschicken, anvertrauen") ist ein gewählter oder persönlich von einer dazu befähigten Instanz beauftragter Akteur, dem die Aufgabe einer konkreten Aktion per Einzelvollmacht zukommt.
Delegierte der Abteilungen des Dresdner SC haben das Recht zur Teilnahme an den Delegiertenversammlungen des Vereins.