60. Stiftungsfest: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''60. Stiftungsfest''' des [[Dresdner SC]] sollte am [[30. April]] [[1958]] in [[Dresden]] stattfinden. Es wurde von [[Arno Neumann]] und [[Alexander Schreiber]] mit Unterstützung von [[Friedrich Rauchstädt]] vorbereitet. Alle drei waren Mitglieder der ehemaligen [[Abteilung Fußball]] des DSC.
 
Das '''60. Stiftungsfest''' des [[Dresdner SC]] sollte am [[30. April]] [[1958]] in [[Dresden]] stattfinden. Es wurde von [[Arno Neumann]] und [[Alexander Schreiber]] mit Unterstützung von [[Friedrich Rauchstädt]] vorbereitet. Alle drei waren Mitglieder der ehemaligen [[Abteilung Fußball]] des DSC.
  

Version vom 30. Juli 2019, 22:07 Uhr

Ankündigung eines DSC-Stiftungsfestes (Symbolbild)

Das 60. Stiftungsfest des Dresdner SC sollte am 30. April 1958 in Dresden stattfinden. Es wurde von Arno Neumann und Alexander Schreiber mit Unterstützung von Friedrich Rauchstädt vorbereitet. Alle drei waren Mitglieder der ehemaligen Abteilung Fußball des DSC.

Die Feier wurde jedoch verboten und die drei Organisatoren wurden im Frühjahr 1958 verhaftet. Ein Dresdner Kreisgericht verurteilte das Trio im November 1958 wegen "Wühl- und Zersetzungsarbeit gegen die DDR" sowie für den "Aufbau einer illegalen Organisation" zu je fünfeinhalb Jahren Zuchthaus. Friedrich Rauchstädt verstarb am 9. Januar 1960 im Alter von 69 Jahren in der Haft in Bautzen.[1]

Sicht der Presse der BRD

Hartnäckige Anhänger des aufgelösten Dresdner SC verfolgte das SED-Regime: Arno Neumann, 73, einst Nationalspieler, und Alexander Schreiber, 74, hielten Kontakte mit ehemaligen Klubmitgliedern und bereiteten 1958 das 60. Stiftungsfest vor. Ein DDR-Gericht verurteilte sie wegen "Wühl und Zersetzungsarbeit" sowie für den "Aufbau einer illegalen Organisation" zu je fünfeinhalb Jahren Zuchthaus.[2]

Sicht des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR

Ein sozialistisches Gericht der Stadt Dresden verurteilt im November 1958 die ehemaligen Mitglieder des Dresdner Sportclubs (DSC) Arno Neumann und Alexander Schreiber zu hohen Freiheitsstrafen. Beide sind Organisatoren eines Treffens reaktionärer Mitglieder des ehemaligen DSC. Das sogenannte 60. Stiftungsfest am 30. April sollte als Tarnung dienen, um alte überlebte und aufgelöste Sport-Strukturen neu zu schaffen und unseren sozialistischen Staat zu schädigen. Es fand nicht statt. Innerhalb der DTSB-Bezirksorganisation ist dieser Fall Anlass, durch viele Aussprachen entsprechende Lehren zu ziehen.[3]

Einzelnachweise

  1. Standesamt Bautzen: Sterberegister Nr. 54/1960.
  2. Walters Handschrift in Der Spiegel (Nr. 33/1978 vom 14. August 1978, Seiten 120/121)
  3. DTSB-Bezirksvorstand Dresden: Körperkultur und Sport im Bezirk Dresden, Teil I (1945 bis 1961). Dresden, 1988, Seite 69