Delegierter: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Delegierter''' (vom lateinischen Wort ''delegāre'': "hinschicken, anvertrauen") ist ein gewählter oder persönlich von einer dazu befähigten Instanz beauftragter Akteur, dem die Aufgabe einer konkreten Aktion per Einzelvollmacht zukommt. | Ein '''Delegierter''' (vom lateinischen Wort ''delegāre'': "hinschicken, anvertrauen") ist ein gewählter oder persönlich von einer dazu befähigten Instanz beauftragter Akteur, dem die Aufgabe einer konkreten Aktion per Einzelvollmacht zukommt. | ||
Version vom 18. November 2019, 13:12 Uhr
Ein Delegierter (vom lateinischen Wort delegāre: "hinschicken, anvertrauen") ist ein gewählter oder persönlich von einer dazu befähigten Instanz beauftragter Akteur, dem die Aufgabe einer konkreten Aktion per Einzelvollmacht zukommt.
Delegierte der Abteilungen des Dresdner SC haben das Recht zur Teilnahme an den Delegiertenversammlungen des Vereins.